Unsere Wohnbereiche

DRK-Altenpflegeheim "Drei Villen" in Lützen

Ansprechpartnerin Heimleitung

Frau Berit Mibes

Tel. 034444 313-11

Fax 034444 313-30

berit.mibes(at)drkweissenfels(dot)de

Gustav-Adolf-Str. 32

06686 Lützen

Das DRK-Altenpflegeheim "Drei Villen" liegt direkt an der B 87 mit einer idealen Verkehrsanbindung an die Autobahnen 9 und 38 sowie nach Weißenfels und zur Messestadt Leipzig. 1996 entstanden 3 Villen mit 75 Heimplätzen, deren Zimmer und Gemeinschaftsräume eine wohnliche und gemütliche Atmosphäre bieten. Ruhe und Stille finden die Bewohner am Springbrunnen in der Nähe des Eingangsbereiches sowie an einer Grillecke mit mediteraner Gartenoase. Zwei große Terrassen bieten Platz zum Verweilen an sonnigen Tagen. Rund um das Haus laden Bänke zum Ausruhen ein und Bäume spenden ihren Schatten. Es stehen 31 Einzelzimmer von 18 m² und 22 Doppelzimmer von 26 m² mit Nasszelle und WC zur Auswahl.

Unsere Einrichtung entspricht den modernsten Anforderungen. Dementsprechend bieten wir in unseren Räumen individuelle Pflege und Betreuung im Rahmen der Pflegengrade 2-5.

Wohnen im Altenpflegeheim "Drei Villen"

Wir bieten pflegebedürftigen älteren Menschen ein Zuhause in Einzel- und Doppelzimmern, die durch mitgebrachte eigene Möbel individuell nach Absprache eingerichtet werden können. Jedes Zimmer ist mit Kabelanschluss für Radio und TV, Telefonanschluss, einer Schwesternrufanlage und Sonnenschutzvorrichtungen ausgestattet.

Unsere Wohnbereiche bieten ein wohnlichen Umfeld. Die Einrichtung ist aufgeteilt in zwei Wohnbereiche. Alle Wohnebenen sind mit dem Fahrstuhl zu erreichen. Helle freundliche Farben an den Wänden dienen der Orientierung, große verglaste Erker, Gemeinschaftsbereiche mit Sitzecken und Bettenbalkone laden zum Verweilen ein. Die geräumigen Zimmer wurden mit Parkett oder PVC-Belag ausgestattet. Jeder Wohnbereich verfügt über eine kleine Küche und ein Pflegebad mit Pflegewanne inklusive Whirlpool. Unser  Wohlfühlbad bietet ihnen die Möglichkeit sich in angenehmer Atmosphäre zu pflegen oder bei einer Aromatherapie zu entspannen.

Betreuungs- und Beschäftigungsangebote

Unsere Bewohner haben die Möglichkeit, speziell nach ihren Interessen, ihren Fähig- und Fertigkeiten, die Beschäftigungsangebote im Haus zu nutzen, z.B.:

  • Unterhaltungsnachmittage (Stammtisch, Liedernachmittage)
  • Aromatherapie
  • Ausflüge, Konzertbesuche, Veranstaltungen außerhalb des Hauses
  • Dia-Vorträge, Literaturnachmittage
  • Gestaltung von Festen und Feiern
  • Seniorengymnastik
  • Spaziergänge mit kleinen Einkäufen
  • ... und noch vieles mehr!

Die Angebote werden von ausgebildeten Betreuungskräften organisiert.


Außerdem bieten wir: Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen rund um die Uhr hilfreich und kompetent zur Seite. Damit bieten wir professionell-reaktivierende Pflege und Betreuung durch fachlich gut qualifiziertes Pflegepersonal. An der Seite von ausgebildeten Mentoren bieten wir die Möglichkeit, sich in unserer anerkannten Praktikumseinrichtung zum/zur Altenpfleger/in und zur Pflegekraft zu qualifizieren.
Informationen zum Eigenanteil

Informationen zur Begrenzung der einrichtungseinheitlichen Eigenanteile an den pflegebedingten Aufwendungen ab dem 01.01.2022

Vielleicht haben Sie bereits aus den Medien zur Kenntnis genommen, dass für gesetzlich pflegeversicherte Bewohnerinnen/Bewohner, die in die Pflegegrade 2-5 eingestuft sind, seit dem 01.01.2022 Entlastungen bei den einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen an den pflegebedingten Aufwendungen in der vollstationären Pflege gibt.

Seit dem 01.01.2022 wird der von gesetzlich pflegeversicherten Bewohnerinnen/Bewohnern zu tragende Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen bei vollstationärer Pflege begrenzt, indem die gesetzliche Pflegekasse einen Teilbetrag übernimmt und an die Pflegeeinrichtung bezahlt, die deswegen den Rechnungsbetrag für die Bewohnerin/den Bewohner kürzt. Bei privat pflegeversicherten Pflegebedürftigen, die das Entgelt für die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe selbst zahlen, erhöht sich ihr Erstattungsanspruch gegenüber der privaten Pflegeversicherung entsprechend.

Nach dem neu eingeführten § 43c des Sozialgesetzbuches, 11. Buch (SGB XI) gilt eine gestaffelte Begrenzung des Eigenanteils für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Um eine finanzielle Überforderung der vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zu vermeiden, wird der von ihnen zu tragende Eigenanteil an der Pflegevergütung (einschließlich der Ausbildungskosten) mit zunehmender Dauer der vollstationären Pflege schrittweise verringert.

Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Pflegebedürftigen seit einem bestimmten Zeitraum Leistungen nach § 43 SGB XI beziehen müssen. Danach richtet sich auch die Höhe des Leistungszuschlags der gesetzlichen Pflegekassen.

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die bereits bis einschließlich 12 Monate Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 15 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 12 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 30 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 24 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die seit mehr als 36 Monaten Leistungen nach § 43 beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Bei der Bestimmung o.g. Monate werden auch Monate voll berücksichtigt, in denen die/der Pflegebedürftige nur für einen Teil des Monats Leistungen nach § 43 bezogen hat.

Berücksichtigt werden bei der Ermittlung der Leistungshöhe auch Zeiträume vollstationärer Versorgung in Pflegeeinrichtungen anderer Träger.

Eigenanteil für die Heimkosten
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